erbantrittserklärung
Das Ableben eines Menschen ist neben dem schweren persönlichen Verlust mit weitreichenden rechtlichen Fragestellungen verbunden. Erster Anknüpfungspunkt zur Klärung dieser offenen Fragen ist die anwaltliche Erstberatung.
- bedingte Erbantrittserklärung
- unbedingte Erbantrittserklärung
- widersprechende Erbantrittserklärungen
- Streit über das Erbrecht
Neben meiner fachlichen Kompetenz im Erbrecht liegt mein persönlicher Schwerpunkt im ausführlichen Gespräch mit dem Mandanten. Meines Erachtens wird bereits in den vorbereitenden Beratungsterminen der Grundstein für den späteren Verhandlungserfolg gelegt.
IHR RECHTSANWalt FÜR ERBRECHT IN KLOSTERNEUBURG - FRAU DR. STEPHANIE APPL, LL.M.
"Mit Begeisterung und Hingabe widme ich mich Ihren rechtlichen Fragestellungen im Bereich des Scheidungsrechts."
HONORAR von FRAU Dr. Stephanie appl, ll.m.
Für das Erstgespräch, welches bis zu einer Stunde dauern kann, verrechne ich pauschal EUR 190,- (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer in der Höhe von 20%)
PERSÖNLICHER KONTAKT
Beratungstermine nach vorheriger Terminvereinbarung.
Rechtsanwältin
Dr. Stephanie Appl, LL.M.
Mittelweg 2
3400 Klosterneuburg
E-Mail office@anwalt-appl.at
Web www.anwalt-appl.at
Tel (+43) 2243/28718
ANFAHRT ZUR KANZLEI IN KLOSTERNEUBURG
Ausgezeichnete Parkmöglichkeit vor und in der Nähe der Kanzlei gegeben. Je nach Verfügbarkeit steht den Mandanten während Beratungsterminen die E-Ladestation (3,7kW) kostenlos zur Verfügung. In unmittelbarer Nähe zur Kanzlei befindet sich die Regionalbusstation "Klosterneuburg - Marienheim". Planen Sie Ihre Anreise unter der Webseite anachb.vor.at.